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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

(Stand 02/2006)

 

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I. Allgemeines

  1. Die Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf diese ausdrücklich Bezug genommen wird. Sie werden mit der Auftragserteilung oder mit Annahme der Lieferung anerkannt.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. In der Leistung durch uns liegt keine Zustimmung.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder mit dessen Ausführung von uns begonnen wird.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschrittes ausdrücklich vorbehalten.

II. Lieferung und Versand

  1. Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung (Handelskauf). Wir werden dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
  2. Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt folgendes: Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von uns schriftlich bestätigt worden.
  3. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit, ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunde übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und, gegebenenfalls, Erbringung vereinbarter Sicherheiten.
  4. Im übrigen ist der Kunde im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen verstrichen ist.
  5. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser von unserem Sitz auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarungen stehen uns die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen auf dem geeignetsten Versandweg. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung von unserem Sitz auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
  6. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Kunde zu tragen.
  7. Gerät der Abnehmer mit der Abnahme oder Abholung in Verzug, oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir, unbeschadet weitergehender Ansprüche, berechtigt, in Höhe der nicht abgenommenen Ware vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten des Abnehmers einzulagern, oder nach Ablauf einer angemessenen, von uns gesetzten Nachfrist, die Ware anderweitig zu veräußern, wobei der Kunde auch für die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und Erlös aus dem anderweitigen Verkauf zu haften hat.
  8. Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns schriftlich übernommenworden. Wurde eine Lieferung auf dem Transport beschädigt, so ist der Kunde verpflichtet, das betreffende Transportunternehmen innerhalb von 24 Stunden über den Schaden zu informieren. Gleichzeitig ist unser Unternehmen von dem entstandenen Schaden zu unterrichten.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz unseres Unternehmens, sofern nicht anders vereinbart, in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlierenalle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
  2. Sämtliche Rechnungen unseres Unternehmens sind ohne Abzug zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Bei Lieferung auf Rechnung sind Zahlungen, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung zu bewirken. Sie gelten an demTag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
  4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles hat der Kunde den Verzugsschaden zu ersetzen. Handelt es sich bei dem Kunden ebenfalls um einen Unternehmer, so sind bei Überschreitung des Zahlungszieles und nach erfolgter Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligenBasiszinssatz auf den Rechnungsbetrag zu bezahlen.
  5. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Kunden, sind mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
  6. Bei Nichtzahlung ist unser Unternehmen, vorbehaltlich weiterer Ansprüche und angemessener Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Rücktrittsrecht steht unserem Unternehmen ferner zu, wenn der Kunde nach unseren Unterlagen keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet oder für unsere Forderungen keine ausreichende Sicherheiten stellen oder eine gesicherte Finanzierung nachweisen kann.
  7. Unsere Forderungen werden, auch im Falle einer Stundung, sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten gegenüber unserem Unternehmen in Verzug gerät, oder ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gem. gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen unser Unternehmen zum Rücktritt berechtigt.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Jede von uns gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.
  2. Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle auseiner etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an unser Unternehmen ab. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an unser Unternehmen zu bezahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Unser Unternehmen ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessenAbnehmer von der Abtretung zu informieren.
  3. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist unser Unternehmen sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
  4. Die Geltendmachung der Rechte unseres Unternehmens aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung unseres Unternehmensgegen den Kunden angerechnet.

V. Gewährleistung

  1. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Sachen gegenüber gewerblichen Kunden ein Jahr ab Auslieferung. Der gewerbliche Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Mängelrügen werden nur als solche anerkannt, wenn sie schriftlich gegenüber unserem Unternehmen mitgeteilt werden.
  2. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligen Stand derTechnik.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Mängel unserem Unternehmen unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel, die von einem Kunden, der Unternehmer ist, verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt wurden, werden von unserem Unternehmen nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung/Rückübergabe der Ware an unser Unternehmen, kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis unseres Unternehmens erfolgen, brauchen von diesem nichtangenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
    Das Vorliegen eines Mangels begründete folgende Rechte des Kunden:
    Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von unserem Unternehmen Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei unser Unternehmen nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat unser Unternehmen das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mängelfreier Sachen Schadensersatz verlangen.
  5. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mängelfreier Sachen Schadenersatz verlangen. Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschäden sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn unserem Unternehmen oder unserem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung beschränkt sich im Verkehr mit Unternehmen in jedem Fall auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Fall von Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

VI. Haftung für Pflichtverletzung unseres Unternehmens im Übrigen

Unbeschadet dieser Bestimmung über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffenen speziellen Regelungen in Fällen einer Pflichtverletzung unseres Unternehmens folgendes:
Der Kunde hat unserem Unternehmen zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Grundsätzlich kann der Kunde nur Schadensersatz in Fällen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch unser Unternehmen verlangen. Die Haftung beschränkt sich im Verkehr mit Unternehmen in jedem Fall auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Fall von Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktrittberechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktrittberechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

VII. Software

  1. An den Programmen und den dazugehörigen Dokumenten und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzerrecht zum internenGebrauch mit den Produkten, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen, einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei unserem Unternehmen. Der Kunde hat sicherzustellen,dass diese Programme und Dokumente ohne vorherige schriftliche Zustimmung unseres Unternehmens Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auf den Kopien anzubringen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Unser Unternehmen sichert ferner weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu. Unser Unternehmen haftet nicht für Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass unser Unternehmen deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus dem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Soweit Haftungsausschlüsse gemäß vorstehender Absätze nur unter Vollkaufleuten rechtsverbindlich vereinbart werden können, verbleibt es bei einem Geschäft mit einem Nichtkaufmann bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitestgehenden Haftungsausschlusses.

VIII. Rücktrittsrecht des Lieferanten

Unsere Firma ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

  1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Falldes Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Kunde handelt.
  2. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
  3. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder durch Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit unser Unternehmen sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

IX. Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen, Wartungen undReparaturen

  1. Sofern sich im Rahmen einer Dienstleistung, einer Wartung oder einer Reparatur herausstellt, dass ein Gerät zur Wartung oder zur Reparatur an einen anderen Ort (z.B. Herstellerwerk) verbracht werden muss, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden. Hierbei hat der Kunde dafür Sorge zur Tragen, dass eine entsprechende Transportverpackung erfolgt. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, werden ihm die mit der Verpackung zusammenhängenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. Dem Kunden wird empfohlen, bei Reparaturen, Wartungen und Dienstleistungen die Anfertigung einer aktuellen Datensicherung zu beauftragen. Wird eine solche Datensicherung nicht beauftragt, wird für die Datenverluste keinerlei Haftung übernommen.
  3. Im Rahmen von Reparaturen, Wartungen und Dienstleistungen werden dem Kunden neben den tatsächlich angefallenen Arbeits- und Fahrtzeiten die Fahrtkosten, die Spesen und die eingebauten Ersatzteile in Rechnung gestellt. Es gelten die üblichen Spesensätze.
  4. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, nur annähernd verbindlich und gelten nur für die darin aufgeführten Leistungen.
  5. Sofern der beanstandete Fehler im Rahmen einer Reparatur, Dienstleistung oder Wartung trotz Anwendung und Beachtung sämtlicher Regeln der Technik nicht festgestellt bzw. behoben werden konnte, werden die Arbeiten dem Kunden gleichwohl in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt, wenn der Auftrag auf Veranlassung bzw. durch Verschulden des Kunden beendet wird.
  6. Dem Kunden wird dringend der Abschluss eines „Supportvertrages“ empfohlen.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz unseres Unternehmens zu erbringen.
  2. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Datenschutz

Die G 2000 Handel GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Eine Übermittlung der o.g. Daten an Dritte erfolgt innerhalb der G 2000 Handel GmbH. Soweit es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der G 2000 Handel GmbH erforderlichist, übermittelt die G 2000 Handel GmbH Fakturierungsdaten an Inkasso-Unternehmen. Die G 2000 Handel GmbH stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden nicht beeinträchtigt werden.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksamen Klauseln sind dann durch die gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.